Dienstag 19.03.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MemoryWorld

Produktübersicht der MEMORYWORLD GmbH & Co. KG · Büssingstr. 4 · 32312 Lübbecke · Fon 05741 2400 101 · Fax 05741 2400 399


Inhaltsverzeichnis

Die AGBs als PDF Download

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Soweit nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Ergänzende oder entgegenstehende Geschäfts und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nur, wenn er diesen nicht widerspricht und sich mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

(3) Verbraucher im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Unternehmer im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc., behalten wir uns als Verkäufer, Eigentums und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Eine Bestellung des Käufers ist verbindlich. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Nachnahme kommt eine Nachnahmegebühr von EUR 3,00 dazu

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Im übrigen ist der Kaufpreis nach Erhalt der Bestellung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

(3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

(4) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Dies gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen ist.

(5) Der Verkäufer ist im Falle des Verzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden und von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz vom Tage des Verzugs an zu berechnen. Ist der Besteller Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Gegenüber einem Unternehmer behält sich der Verkäufer zudem vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Besteller kann nur dann gegen die Ansprüche des Verkäufers aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus der der Lieferung zugrunde liegenden Bestellung beruht.

§ 5 Lieferung und Lieferverzug

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht gegeben ist oder von ihm nicht zu vertreten ist, der Vorrat nicht reicht oder Umstände, wie z.B. Streik oder höhere Gewalt, vorliegen, welche die Liefermöglichkeiten erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Der Verkäufer wird den Besteller unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder eine nur teilweise Verfügbarkeit der Ware und die hierfür einschlägigen Gründe informieren und dem Besteller eine von diesem bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

(2) Liefertermin und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben oder ein verbindlicher Liefertermin durch den Verkäufer schriftlich bestätigt worden ist. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluss.

(3) Der Besteller kann, sofern nur ein unverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart worden ist, vier Wochen nach überschreiten dieses Termins oder dieser Frist den Verkäufer schriftlich dazu auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist (zwei Wochen) seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Der Besteller hat das Recht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass er die Abnahme der Lieferung nach Fristablauf ablehne. Mit dem Zugang einer entsprechenden Aufforderung des Bestellers kommt der Verkäufer in Verzug. Dem Verkäufer ist, sofern der Lieferverzug auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat, eine weitere Fristverlängerung um zwei Wochen einzuräumen. Die Voraussetzungen hierfür hat der Verkäufer zu beweisen. Ereignisse höherer Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Ausfuhr, Streik oder Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

(4) Der Besteller kann den Ersatz eines Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer oder einem Erfüllungsgehilfen des Verkäufers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens auf höchstens 5 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

(5) Nachdem der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Ware auch innerhalb der vom Besteller gesetzten Nachfrist nicht nachgekommen ist oder, sofern der Lieferverzug auf vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen beruht und diesem aufgrund dessen eine weitere Nachfrist eingeräumt worden ist, auch innerhalb dieser Frist keine Lieferung vorgenommen hat, kann der Besteller durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

Voraussetzung für einen Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers. Im Falle einer lediglich fahrlässigen und nicht grob fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Käufers auf höchstens 10 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Versendung und Gefahrtragung

(1) Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

(2) Bei Käufern, die Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der übergabe der Ware auf den Käufer über. Bei Käufern, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Einer übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.

(3) Ist der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache 14 Tage oder länger seit dem Zugang der Bereitstellungsanzeige in Annahmeverzug, ohne dass er vorübergehend an der Annahme der ihm angebotenen Leistung verhindert war, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser weiteren Frist eine übergabe des gekauften Artikels ablehne.

(4) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

(2) Ist der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

(3) Der Käufer hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Pflicht, die Ware pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Sofern Wartungs und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten vorzunehmen.

(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige überlassung des Kaufgegenstandes oder einzelner Teile desselben ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

Wird der Kaufgegenstand von dritter Seite in Anspruch genommen, z.B. durch eine Pfändung, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer hiervon unverzüglich eine Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie die zur Wiederherbeischaffung der Kaufsache aufgewendeten Gerichtsgebühren oder außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

§ 8 Mängelgewährleistung

(1) Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

(2) Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels der Kaufsache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre.

(3) Bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Dem Besteller steht es aber frei, nach seiner Wahl von dem Verkäufer zu verlangen, den fehlerhaften Kaufgegenstand nachzubessern oder eine Nachlieferung vorzunehmen.

(4) Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern und ihn in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung zu verweisen, wenn dem Verkäufer ansonsten unverhältnismäßige Kosten entstehen würden und auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Das Recht des Verkäufers, bei Vorliegen der hier genannten Voraussetzungen auch die andere Art der Nacherfüllung zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.

(5) Sollten die Nachbesserungen zweimal fehlschlagen oder die Nachbesserung aus den in Absatz 4 genannten Gründen nicht erfolgen, so steht dem Besteller das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag zu.

§ 9 Schadensersatz

Weitergehende als die in § 5 Absatz 4 und Absatz 5 kodifizierten Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen können, sofern es sich dabei nicht um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur dann geltend gemacht werden, wenn die Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellern, die Verbraucher sind und welche den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.

§ 11 Rücknahmeregelung von Verpackungsmaterial

(1) Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung
(unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserem Impressum).

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.